Förderverfahren
Fünfter Schritt: Exit
Alles hat ein Ende: Grundsätzlich sind uns in der Förderung und Zusammenarbeit Transparenz, Fairness, Partnerschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Vertrauen wichtig. Denn in jedem Projekt steckt viel Herzblut, Leidenschaft, Engagement und Arbeit. In der Projektarbeit entstehen oft enge persönliche Beziehungen – Projektförderung im Bereich Persönlichkeitsentwicklung ist schließlich "People-Business".
Deshalb – bereits vor der Förderung – ein offenes Wort zum Projektende:
- Bei einer Erstförderung können bis zu drei Jahren – in Ausnahmefällen bis zu fünf Jahre – Förderzeitraum beantragt werden. Danach ist die Beantragung einer Anschlußförderung möglich, jedoch nicht automatisch garantiert.
- Unsere Referentinnen und Referenten haben im Bewilligungsprozess wie im Exitprozess eine beratende, keine entscheidende Funktion.
- Eine Projektförderung und deren etwaige Fortführung wird durch unseren Vorstand beschlossen.
- Bei größeren Fördervorhaben entscheidet ggf. zusätzlich unser Kuratorium über eine Förderung/Fortsetzung.
- Eine Förderzusage bezieht sich auf den klar festgelegten Zeitraum. Sie stellt keinen Anspruch auf Anschlußförderung dar.
Wir fördern nicht unendlich!
Auch bei einer bewilligten Anschlußförderung sieht unsere Exitstrategie nach längstens 10 Jahren einen Ausstieg aus den Projekten vor.
Fördermittelempfänger sind aufgefordert, rechtzeitig alle Optionen zur Weiterführung des Projektes zu prüfen (z.B. selbstständige Weiterführung durch den Fördermittelempfänger, Förderpartnerwechsel (öffentliche Hand oder andere Stiftungen), Ausgründung in eigene Gesellschaft).