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© Fenja Scheu / Bronnbacher

Förderverfahren FAQ

Offene Fragen?
Hier finden Sie Antworten!

1. Wer kann sich um eine Förderung bewerben – wer nicht?

Die Karl Schlecht Stiftung darf nur offiziell gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Sitz in Deutschland fördern (z.B. Hochschulen, gemeinnützige Vereine, NGOs). Dies schließt mildtätige oder kirchliche Projekte aus. Gewinnorientierte Körperschaften können ebenfalls nicht gefördert werden.

Körperschaften mit Sitz im Ausland können ausnahmsweise und nur dann gefördert werden, wenn sie alle Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen. Hierfür ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich am besten vor einer Antragstellung bei uns, ob die von Ihnen gewünschte Auslandsförderung rechtlich überhaupt möglich ist. Wenn eine Körperschaft mit Sitz in Deutschland Fördermittel für ein Projekt im Ausland beantragen möchte, ist dies ohne weiteres möglich. Einzelpersonen werden lediglich indirekt über Stipendienprogramme Dritter unterstützt.

Bitte prüfen Sie zu dieser Frage auch unsere Förderrichtlinien.

2. Gibt es eine finanzielle Unter- bzw. Obergrenze für die Projektförderung?

Die Höhe der Förderung entscheidet sich am Einzelfall.

3. Was muss mein Antrag beinhalten?

Im Antragsportal werden Sie einfach durch jeden Antragsschritt geleitet. Sie können den Antrag jederzeit speichern. Wichtige Informationen für uns sind:

  • Angaben zum Antragsteller und Projektzeitraum

  • Ausführliche Projektbeschreibung: Gegenstand des Projektes, Projektanlass, Projektziele und Projektinhalte

  • Begründung der besonderen Förderungswürdigkeit des Projektes

  • Angaben zur Modellhaftigkeit, Innovation, Übertragbarkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens

  • Angaben zu ggf. Kooperationspartnern

  • Bewertungsmaßstäbe für die Erfolgsmessung des Vorhabens

  • Zeit- und Meilensteinplan für das Projekt

  • Projektkosten, getrennt nach Kostenarten (Personalmittel, Reisemittel, Sachmittel)

  • Darlegung der Finanzierung und der Anschlussfinanzierung

  • ggf. Kurzgutachten eines projektunabhängigen Experten

  • aktuelle Freistellungsbescheinigung Ihres Finanzamts 

4. Wo finde ich die Formulare für eine Antragstellung?

Alle Formulare finden Sie ausschließlich online in unserem Antragsportal. Hier können Sie sich registrieren. Obwohl sas Portal nur auf Deutsch zur Verfügung steht, dürfen Sie das Formular gerne auch auf Englisch ausfüllen.

5. Muss ich Fristen und Termine bei der Antragstellung berücksichtigen?

Nein, Sie können zu jeder Zeit Ihren Antrag bei uns einreichen. Bitte beachten Sie allerdings, dass Beantragungen für das laufende Kalenderjahr aufgrund der Bewilligungsfrist von vier Wochen nur bis zum 31.10. erfolgen können. Danach beantragen Sie Ihr Projekt bitte für das Folgejahr.

6. Darf ich mehrere Anträge gleichzeitig stellen?

Ja, ein Antragsteller darf mehrere Anträge gleichzeitig stellen, wenn die Fördervoraussetzungen für jeden erfüllt sind.

7. Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Bearbeitung des Antrages dauert in der Regel bis zu sechs Wochen. Planen Sie aber bei Projekten mit hohen Fördersummen und langen Förderzeiträumen mehrere Monate Bearbeitung ein.

8. Wie erfolgt die Zusage?

Wenn die Karl Schlecht Stiftung Ihr Projekt fördern möchte, erhalten Sie eine schriftliche Zusage in Form eines Bewilligungsbescheids. Bei Projekten, die mehrere Projektpartner, einen längeren Zeitraum und einen hohen Förderbetrag ausweisen, erhalten Sie anstelle des Bewilligungsbescheids eine Zuwendungsvereinbarung zur Abstimmung und Unterzeichnung.

In beiden Fällen erhalten Sie zusätzlich die folgenden Dokumente:

  • Förderrichtlinien

  • Mittelabrufplan (bei Förderanträgen über EUR 25.000 verpflichtend, siehe Pkt. 10)

  • Checkliste für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt bzw. zur Förderung durch die Karl Schlecht Stiftung

9. Wie rufe ich die Finanzmittel ab?

Bei bewilligten Förderanträgen bis EUR 50.000 erhalten Sie die Mittel in Abstimmung mit uns entweder einmalig oder als Teilzahlungen.

10. Was muss ich bei Förderanträgen über EUR 50.000 beachten?

Beträge über EUR 50.000 Euro werden nicht als Einmalzahlung, sondern in Teilzahlungen überwiesen. Bei bewilligten Förderanträgen über EUR 50.000 benötigen wir daher einen ausgefüllten Mittelabrufplan (s. Pkt. 8), aus dem der Zeitpunkt und die Höhe der einzelnen, gewünschten Teilzahlungen hervorgehen.

11. Wann kann mein Projekt nach einer Förderzusage starten?

Unmittelbar nach Zugang des Bewilligungsschreibens bzw. Vorliegen der von beiden Seiten unterzeichneten Fördervereinbarung und Ihres Mittelabrufplans beginnt die Förderung. Zu diesem Zeitpunkt erkennen Sie unsere Förderrichtlinien als verbindlich an, soweit nicht in einem gesonderten Vertrag davon abweichende Regelungen getroffen werden.

12. Was ist bei der Projektbeendigung zu beachten?

Innerhalb von drei Monaten nach Projektbeendigung müssen Sie der Karl Schlecht Stiftung einen Projektbericht einreichen (siehe Evaluation). Außerdem benötigen wir einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Fördermittel. Restmittel sind zwingend an die Karl Schlecht Stiftung zurückzuzahlen. Weitere Verpflichtungen bestehen nach Projektabschluss nicht.

 

Weitere Fragen zur Förderung?

Lesen Sie auch unsere Informationen zum Förderverfahren und zum Monitoring. Finden Sie dort nicht alle Antworten, setzen Sie sich gerne unter Tel: 07127 599 345 oder unter foerderung (at) ksfn.de mit uns in Verbindung.

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