Vierter Schritt: Monitoring
Als gemeinnützige Stiftung ist die Karl Schlecht Stiftung dazu verpflichtet, Gelder sowohl im Sinne ihrer Förderrichtlinien einzusetzen als auch deren zweckmäßige Verwendung gegenüber den Stiftungsaufsichtsbehörden zu dokumentieren. Außerdem zielt die Karl Schlecht Stiftung darauf ab, die Effizienz und Effektivität ihres Handelns kontinuierlich zu verbessern.
Aus der Berichterstattung ihrer Projekte gewinnt die Karl Schlecht Stiftung wichtige Anhaltspunkte für die optimale Steuerung ihrer Ressourcen und Finanzen.
Wie läuft die Berichterstattung ab?
Bei Projekten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr ist ein Projektbericht innerhalb von drei Monaten nach Projektabschluss bzw. zu dem mit der Bewilligung mitgeteilten Zeitpunkt einzureichen (Abschlussbericht).
Bei Projekten mit einer mehrjährigen Laufzeit benötigen wir in der Regel jeweils zum Jahresende einen Zwischenbericht sowie innerhalb von drei Monaten nach Projektabschluss ein Abschlussbericht über den gesamten Projektzeitraum.
Den Projektbericht laden Sie bitte ausschließlich über unser Antragsportal hoch.
Kontakt für Rückfragen
Falls Sie noch Fragen zum Förderverfahren haben, wenden Sie sich sehr gerne an:
Frau Eva Schall, Assistentin des Vorstandes
+49 7127 599 345