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Vom Vermögensverwalter zum Vermögensgestalter

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25.04.2024

Durch Stiften die Zukunft zu gestalten, bedeutet an erster Stelle mit den Stiftungsgeldern verantwortlich umzugehen. Die Stiftungsrechtsreform des vergangenen Jahres bietet hier Ansätze, neue, kreativere Wege zu gehen.

Dr. Uwe Dyk, Vorstand der KSG, verantwortlich für den Bereiche Vermögen, zeigt der in der aktuellen Ausgabe von „Stiftung & Sponsoring“ (02/2024) die Möglichkeiten auf, die es nun erlauben, bei der Vermögensbetreuung vom Verwalter zum Gestalter zu werden.

Wenn man sich als Stiftung dem Thema „Good Leadership“ verschrieben hat, ist erfolgreiches Vermögensmanagement eine doppelt spannende Aufgabe. Viele rechtliche Vorgaben und auch die Stiftungssatzung regeln Vermögenserhalt, Erträge, Sicherheit der Anlagen und Nachhaltigkeit und wollen in ausgewogenem Maß berücksichtigt sein. Ging es bisher vorrangig um Risikovermeidung, bieten sich jetzt für die Stiftungen mehr Möglichkeiten zur aktiven Chancennutzung.

„Eine zeitgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens erfordert aktives Management der Assets, mindestens im Bereich des Finanzvermögens.“

Dr. Uwe Dyk
Vorstand Karl Schlecht Stiftung (KSG)

Verantwortliches Vermögensmanagement hat im Fall der KSG die zunächst Aufgabe, das Grundstockvermögen zu erhalten und zu mehren, um als zuverlässiger Förderpartner auch unsere langfristige Förderzusagen (rund 35 Mio €) erfüllen zu können. Im Gegensatz zu Stiftungen, die aus den Unternehmensgewinnen fördern oder auf den Vermögensverzehr ausgelegt sind, erwirtschaftet die KSG die jährlichen Fördergelder - allein in 2023 rd. 7,7 Mio. € an ausgezahlte Fördermitteln - aus dem Stiftungsvermögen.

Dr. Uwe Dyk, der seit 12 Jahren das Stiftungsvermögen der KSG managt und in der Stiftungswelt als Experte anerkannt ist, formuliert es in seinem Beitrag in Stiftung & Sponsoring so: 

„Eine zeitgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens erfordert aktives Management der Assets, mindestens im Bereich des Finanzvermögens.“

Wie Aktien, Anleihen, Investmentsfonds und andere Assetklassen vor dem Hintergrund der Stiftungsrechtsreform jetzt aktiver zum Wohle der Stiftungen genutzt werden können, erläutert er in seinem Beitrag in der Ausgabe 02/2024 von Stiftung & Sponsoring.

Bei Interesse am Artikel wenden Sie sich gerne per E-Mail an: kommunikation@ksfn.de